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Fragen & Antworten

„Ich habe vom Versicherer als Entschädigung einen Scheck erhalten, mit dessen Höhe ich nicht einverstanden bin. Darf ich den Scheck einlösen, ohne meinen restlichen Anspruch zu verlieren?“

veröffentlicht am 13.03.2011

„Sie können den Scheck unter Vorbehalt annehmen. Sie müssen den Versicherer vor Einlösung schriftlich informieren, dass der Schadensfall für Sie mit der Einlösung nicht erledigt ist und Sie sich weitere Ansprüche vorbehalten.“

 

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