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Starkregen = Überschwemmung

veröffentlicht am 15.03.2007

Starkregen = Überschwemmung

In einer anderen Entscheidung stand der BGH auf dem Standpunkt, dass eine „Überschwemmung“ im Sinne der KFZ-Teilkasko-Bedingungen auch dann vorliegt, wenn starker Regen auf einem Berghang sturzbachartig niedergeht. Nach Auffassung des BGH muss für eine „Überschwemmung“ nicht ein Gewässer über die Ufer treten. Entscheidend ist, wenn Wasser im erheblichen Umfang nicht auf normalem Weg abfließt. (BGH Urteil vom 26.04.06 Az. IV ZR 154/05)

T.B.

 

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