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Gesetz zur Bürgerentlastung

Krankenversicherungsbeiträge besser absetzbar

veröffentlicht am 15.09.2009

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte klar, dass Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von Finanzämtern zu wenig steuerlich anerkannt werden. Diese Praxis verstoße gegen das Grundgesetz.

Foto: Tortenboxer – www.Fotolia.com

Das Bürgerentlastungsgesetz sieht ab dem 1. Januar 2010 eine bessere Absetzbarkeit der Beiträge vor. Laut Bundesregierung erfolgt eine steuerliche Entlastung um etwa 9,3 Milliarden Euro.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung – egal, ob pflicht- oder freiwillig versichert – mindert sich der gezahlte Beitrag um den Arbeitgeberanteil sowie den Beitragsanteil für das Krankentagegeld.

Bei privat Versicherten sieht die Sache komplizierter aus: Wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern reduziert sich einerseits der absetzbare Beitrag um den Arbeitgeberanteil.

Andererseits bleiben Beitragsanteile für Leistungen unberücksichtigt, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen. Zum Beispiel: Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer.

Ebenso bleibt der Beitrag für das Krankentagegeld außen vor. Eine eigene Verordnung regelt das.

Private Krankenversicherer müssen ihren Kunden den steuerlich absetzbaren Beitrag bekannt geben.

Arbeitnehmer realisieren den Steuervorteil schon ab der Lohnabrechnung für den Monat Januar 2010.

Alle anderen Versicherten müssen 2011 im Rahmen ihrer Steuererklärung aktiv werden.

 

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