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Wichtig: Empfangsberechtigung

veröffentlicht am 16.09.2009

Wenn eine Familie eine private Krankenversicherung hat, ist in der Regel der Ehemann der Versicherungsnehmer. Die Familienangehörigen sind mitversicherte Personen. Nach der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes haben seit 1. Januar 2009 mitversicherte Personen keinen eigenen direkten Anspruch mehr auf Erstattung ihrer Arztrechnungen. Hängt der Haussegen mal schief, kann das für die mitversicherten Ehepartner und volljährigen Kinder zum Problem werden. Tipp: Vereinbaren Sie im Vertrag für mitversicherte Personen nachträglich eine Empfangsberechtigung.

 

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