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Fragen und Antworten

„Eine Fuge in der Dusche ist undicht geworden, dadurch ist die Wand durchnässt. Zahlt die Versicherung?“

veröffentlicht am 15.09.2015

„Die Regulierungspraxis hinsichtlich des Nässeschadens ist mittlerweile höchst unterschiedlich. Viele Gesellschaften werten die undichte Fuge als Wartungsmangel und zahlen auch die Trocknung nicht. Die Reparatur der Fuge war noch nie entschädigungspflichtig.“

 

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