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Manager-Haftung

D&O-Deckungen umstellen

veröffentlicht am 14.03.2010

Die Finanzmarktkrise und ihre Folgen haben den Gesetzgeber veranlasst, Manager zukünftig umfangreicher in die Haftung zu nehmen.

Ab 1.7.2010 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) anzuwenden. Danach muss in D&O-Verträgen für Vorstandsmitglieder zukünftig „ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds“ vereinbart werden. Ausnahme: Die Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorstand vor dem 5.8.2009 verpflichtet, eine D&O-Deckung ohne Selbstbehalt abzuschließen. Den Selbstbehalt können Vorstandsmitglieder auf eigene Kosten wiederum selbst versichern.

 

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