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Abgeltungssteuer tritt ab 2009 in Kraft

Ist Ihre Anlage-Strategie aktuell?

veröffentlicht am 15.09.2008

Abgeltungssteuer tritt ab 2009 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschaler Kirchensteuer, so dass sich der Steuersatz auf maximal 28,6 % summieren kann.

Die mit der Abgeltungssteuer belegten Einkünfte müssen in der Steuererklärung nicht mehr deklariert werden. Dies ist für alle positiv, die ansonsten einen höheren Steuersatz zahlen. Wer einen niedrigeren Steuersatz zahlt, sollte diese Erträge in der Steuererklärung angeben. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuern werden Ihnen vom Fiskus erstattet!

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Fonds und festverzinslichen Wertpapieren, die vor dem 31.

Dezember 2008 erworben wurden, bleiben steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird.

Auf Anlageformen, die ausschließlich zur privaten Altersversorgung dienen, wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Also bleiben Riester-Fondssparpläne, Rürup-Renten und betriebliche Versorgungspläne von der Abgeltungssteuer ausgenommen.

Gewinner dürften vor allem fondsgebundene Rentenversicherungen sein, da auf diese im Gegensatz zum Fondssparen die jährliche Abgeltungssteuer entfällt. Das kann sich positiv auf die Zinsund Zinseszinsentwicklung auswirken.

 

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