Manager-Haftpflicht

Bei D&O-Policen sehen wir genauer hin

veröffentlicht am 14.03.2018

Manager-Risiken sind heute akuter denn je. Was früher weit verbreitet ein Tabu war, steht heute rasch auf der Agenda: Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers auf Schadensersatz – geschäftsführende Inhaber nicht ausgenommen.

Gründe gibt es zahlreich: Im Interesse der Gesellschaft den eigenen Kopf hinhalten, Druck der Miteigentümer, Forderungen von Gläubigern oder schlichtweg Streit. Die D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung für Manager ist aktuell ein Preis-Leistungs-Schlager, der manchen Manager oder Gesellschafter ruhiger schlafen lässt.

Im Schadenfall bedarf es aber einer sehr gut aufgestellten D&O-Police, die auf sich ändernde Unternehmensstrukturen vorsorglich eingestellt ist und sowohl dem Unternehmen als auch den versicherten Mandatsträgern Gestaltungsrechte einräumt.

Viele Deckungserweiterungen sind „nice to have“, aber was bringen sie, wenn die Deckung im Kern versagt oder das ganze Verfahren in eine Zwickmühle aus Interessenkollisionen gerät? Wer will schon direkt vor Gericht ziehen, wenn es andere Lösungen gibt? Beispielsweise sind Schiedsgerichtsverfahren eine Alternative, meist nur mit Zustimmung des Versicherers.

Das lässt sich vorteilhafter für Sie regeln. Entscheidend sind auch nicht allein die Inhalte des Versicherungsvertrages, sondern die passenden Berater für den Verfahrensablauf und ein taktisch geschicktes Vorgehen.

E&K verteidigt Ihre Interessen neben Ihrem Anwalt durch aktive Teilnahme an der Kommunikation mit dem Versicherer auf Basis von Erfahrungswerten, die eben aus der Stellung des Versicherungsmaklers herrühren, nämlich als Ihr Sachwalter und Interessenvertreter gegenüber dem Versicherer.

 

zurück zur Übersicht