Eine Information der Firma Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Königstraße 17, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 25275-0 https://www.ekvm.de/ |
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
wegen Verstoßes gegen winterliche
Räum- und Streupflichten setzt das
Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus
oder das Vorliegen von erkennbaren
Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende
Gefahr aufgrund vereinzelter
Glättestellen.
Eine Gemeindesatzung
über den Straßenreinigungs- und Winterdienst
muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer
Auslegung regelmäßig
so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten
begründet werden, die
über die Grenze der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten
hinausgehen.
Leitsatzentscheidung des BGH |