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Seit dem 1. August 2018 ist für jeden Wohnimmobilienverwalter eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Pflicht.
Der Gesetzgeber fordert eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für den Einzelfall und 1 Mio. Euro für das Jahr. Mitversichert sind auch Gerichtsund Anwaltskosten bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Daher sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden. |