Eine Information der Firma Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Königstraße 17, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 25275-0 https://www.ekvm.de/ |
Im vorliegenden Fall hat das BSG entschieden, dass auch Bewerber, die ein
unentgeltliches, eintägiges Kennenlern-Praktikum durchführen, unter dem Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung
stehen. Im vorliegenden Fall war die
Praktikantin bei der Besichtigung des
Betriebs gestürzt und hatte sich den
Oberarm gebrochen. Das BSG hat in
seinem Urteil festgestellt, dass die Praktikantin einen Arbeitsunfall erlitten hat
und nach Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft unfallversichert war.
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