Rechtsschutz für den angestellten Geschäftsführer/Vorstand

Abberufung, Kündigung, Tantieme gestrichen

veröffentlicht am 15.09.2023

Viele Fälle, für die Sie als Geschäftsführer oder Vorstand Vorsorge treffen sollten, sind für Sie momentan sicherlich schwer vorstellbar.

Pflichtverletzung? – Nein, das wird mir hier keiner vorwerfen. Untreue? – Nein, das ist absurd. Gute Verhältnisse können sich schnell ändern. Vorwürfe entstehen und diese müssen noch nicht mal begründet sein. Unter Umständen versuchen Unternehmen – oft nach Kauf oder Verkauf von Gesellschaften – Geschäftsführer mit fadenscheinigen Gründen loszuwerden. Gegen eine fristlose Kündigung lässt sich dann ohne Hilfe wenig tun. Gehaltszahlungen werden eingestellt, Informationszugänge sofort unterbunden. Der nächste Weg führt Sie zu einem spezialisierten Anwalt. Der Spezialanwalt legt Ihnen eine Honorarvereinbarung vor mit einem Stundensatz von 350 EUR.

Kein Problem, denn Sie haben ja eine Berufs-Rechtsschutzversicherung im Rahmen Ihrer privaten Rechtsschutzpolice. Oder? Der Anwalt klärt Sie auf:
Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vertreter einer juristischen Person sind darin nicht versichert. Sie benötigen einen speziellen „Anstellungsvertrags-Rechtsschutz“! Dieser übernimmt die außergerichtlichen Anwaltshonorare und die Verfahrensgebühren, wobei Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht, sondern vor einem Landgericht wiederfinden.

Die Kosten sind gemessen am Streitwert horrend und wer verliert, trägt die Kosten der Gegenseite. Beträge im fünfstelligen Bereich sind hier leider keine Seltenheit. Die Sorgen um dieses finanzielle Risiko kann Ihnen ein guter Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abnehmen.

Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung für Sie.

 

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