Überfälle auf Schiffe nehmen zu

Transportversicherer kündigen politische Risiken!

veröffentlicht am 15.03.2024

In der Transportversicherung gelten politische Risiken, wie Kriegs , Streik und Aufruhrgefahren sowie Beschlagnahmerisiken, grundsätzlich als ausgeschlossen.

Der Einschluss dieser Risiken ist aber über entsprechende Klauseln möglich und in unseren eigenen Bedingungswerken enthalten. Zu beachten ist dabei, dass für diese Klauseln, abweichend der übrigen Vertragsbestimmungen der Transportversicherung, verkürzte Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherer gelten. Diese Frist beträgt zwei Tage. Ausgelöst durch den Konflikt im Gaza-Streifen führen jemenitische Rebellen zunehmend Angriffe auf Schiffe im Roten Meer und Golf von Aden aus. Diese erfolgen mittels Raketen oder Drohnen aber im Einzelfall auch durch Kaperung und Umleitung eines Schiffes. Durch diese Angriffe kommt es zu Einschränkungen im Welthandel, da viele Schiffe diese Region derzeit meiden.

Infolge dieser veränderten Sicherheitslage kommt es nun vermehrt dazu das die Versicherer von ihrem Recht auf Kündigung der Klauseln der politischen Risiken Gebrauch machen. Neue Trans porte oder Lagerungen durch bzw. in diese Regionen gelten mit Ablauf der zweitägigen Kündigungsfrist dann nicht mehr gegen diese politischen Risiken versichert. Ein kompletter Ausschluss dieser Klauseln wird allerdings als unverhältnismäßig angesehen, daher wird gleichzeitig mit der Kündigung der Wiedereinschluss dieser Klauseln, jedoch ohne die Regionen im Roten Meer und Golf von Aden, vorgenommen.

Dieser Wiedereinschluss gilt jedoch nicht für die Ukraine, Weißrussland und Russland, für diese Länder gelten die politischen Risiken unverändert als nicht versichert.

Bei Fragen sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern.

 

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