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Tipps

Kindernachversicherung

veröffentlicht am 16.09.2019

Werdende Mütter und Väter, welche in der privaten Krankenversicherung versichert sind, haben die Möglichkeit, Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten abzusichern. Sie sind dann Privatpatienten ab Geburt. Voraussetzung: Das Kind muss innerhalb von 2 Monaten ab Geburt angemeldet und rückwirkend zum 1. des Geburtsmonats versichert werden. Das Kind darf nicht höher oder umfassender versichert werden, als Vater oder Mutter. Das Elternteil, bei dem das Kind nachversichert werden soll, muss mindestens 3 Monate beim Krankenversicherer versichert sein, damit die Kindernach- versicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, haben die Krankenversicherer Kontrahierungszwang, sie müssen ganz unabhängig vom Gesundheitszustand das Kind annehmen und ohne Risikozuschläge versichern.

 

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