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Die „Rente vom Chef“

Vorsorgen – und das mit Hilfe von Chef und Staat!

veröffentlicht am 15.03.2020

Steuer und sozialabgabenfrei fürs Alter vorsorgen! Wussten Sie schon, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen?

Zahlt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag ein, nennt sich das Entgeltumwandlung. Da der Betrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, sparen Sie Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben. Zudem kann Sie Ihr Arbeitgeber durch Zuschüsse unterstützen. So sorgen Sie staatlich gefördert fürs Alter vor, da Sie mehr in Ihren bAV-Vertrag einzahlen, als Ihnen netto an Einkommen fehlt. Gehen Sie in Rente, sind die Leistungen steuer- und ermäßigt sozialversicherungspflichtig. Die Abgaben werden aber in der Regel geringer sein, als die vorher eingesparten Beträge.

Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Lösung: schließen Sie eine betriebliche Altersversorgung ab.

Je früher Sie damit anfangen, desto höher wird später Ihre zusätzliche Rente sein.

Dazu kommt noch die gesetzliche Verpflichtung seit dem 01.Januar 2019, dass bei jeder neu zugesagten betrieblichen Altersvorsorge sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 15% beteiligen muss.

Der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge auch noch zusätzlich! Wie das? Der Beitrag zur bAV wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert dadurch Ihr zu versteuerndes und zu verbeitragendes Einkommen.

Der Beitrag, den Sie tatsächlich netto aufwenden, ist somit deutlich niedriger. Gerne berechnen wir Ihnen Ihren persönlichen Vorteil!

 

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