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Drohnenversicherung

Neue EU-Verordnung – Absicherung für den Halter

veröffentlicht am 15.09.2021

Am 24. Mai 2019 hat die Europäische Kommission ein neues Regelwerk für den Einsatz von unbemannten Fluggeräten (Drohnen) erlassen. Dieses gilt seit dem 31. Dezember 2020.

Neue EU-Verordnung – Absicherung für den Halter

Für Drohnen-Piloten mit einer Drohne ab 250 g Startgewicht (bisher über 2 kg) ist jetzt ein entsprechender Führerschein erforderlich und die Drohne muss registriert werden. Bei Drohnen, die unter 250 g wiegen, aber mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann, besteht keine Führerscheinpflicht, aber eine Registrierung ist ebenfalls vorgeschrieben. Über die Website des Luftfahrtbundesamtes (LBA) erfolgt die Registrierung und die Nummer muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden.

Nach wie vor besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen und im Schadenfall haften Sie als Halter der Drohne, auch wenn Sie die Drohne gar nicht selbst geflogen haben. Daher ist eine eigenständige Drohnenhaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.

Diese ist für Sie als Halter umfassender und transparenter im Versicherungsschutz und somit auch im Schadenfall, anders als die Mitversicherung in Ihrer Privathaftpflichtversicherung, da die nur Personen in Ihrem Haushalt versichert.

Die neuen Drohnen-Regelungen sind auf der Website des LBA einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert.

 

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