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Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über
Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
den Abschluss eines Versorgungsvertrages
an, der u. a. eine Versorgung nach
beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht,
so ist er aufgrund betrieblicher Übung
verpflichtet, allen Arbeitnehmern, die die
Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss
eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages
anzubieten. |