Betriebshaftpflichtversicherung

Unternehmen kommen zunehmend in Haftungsfallen

veröffentlicht am 15.09.2005

In Deutschland gibt es seit Jahren einen Trend zur Verschärfung der gesetzlichen und vertraglichen Haftung für Unternehmen. Gleichzeitig werden neue Pflichten zur Deckungsvorsorge eingeführt. Oft ist aber Versicherungsschutz nicht sofort verfügbar.

Folgende Beispiele zeigen eine Haftungsverschärfung auf:

  • EG-Umwelthaftungs-Richtlinie vom 30.04.2004
  • Gentechnik-Gesetz-Novelle vom 03.02.2005
  • EG-Futtermittelhygiene- Verordnung vom 08.02.2005
  • Hausapotheker-Modell der Barmer - Ersatzkasse
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Auftraggebern (QSV)

Mit Einführung solcher Haftung verschärfender Regelungen wird üblicherweise höherer Versicherungsschutz notwendig. Bei den gesetzlichen Verschärfungen wird dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nicht immer gibt es angemessenen Schutz von heute auf morgen. Dafür braucht es langfristige Erfahrungen.

Erst dann sind Risiken kalkulier- und prognostizierbar. In diesen Fällen müssen solche Haftungsszenarien zunächst z.B. durch Bildung von Rücklagen oder freiwillige Sicherungsfonds abgesichert werden.

Beispiel Hausapotheker-Modell: Der Apotheker übernimmt zusätzliche Pflichten. Er muss eine Kundenkartei anlegen und sämtliche ausgegebenen Arzneimittel eintragen. Er verpflichtet sich zur Prüfung und Beurteilung von Gegenanzeigen und Nebenwirkungen. All das ist zu dokumentieren. Sollte durch seinen Fehler ein Patient zu Schaden kommen, ist der Apotheker schadenersatzpflichtig. Es kann eine Versicherungslücke entstehen. Die Haftpflichtversicherung muss deshalb geprüft werden. Gleiches gilt bei Vereinbarung einer QSV mit Ihren Auftraggebern.

M.W.

 

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