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Die Umwelthaftpflicht Basisversicherung deckt auch das Risiko ab, wenn aufgrund eines Feuers, das von dem Versicherungsgrundstück ausgeht, Schadenersatzansprüche von Dritten an den Versicherungsnehmer gerichtet werden.
Beispiel: Die Umwelthaftpflicht Basisversicherung beschränkt die Haftung auf Schadenereignisse, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugkörperabsturz oder -aufprall von dem Versicherungsgrundstück ausgehen. | Versichert sind die Sach- und Vermögensfolgeschäden. In den aktuellen Betriebshaftpflichtbedingungen sind diese übergreifenden Schäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung in der Regel mit einer selbstständigen Deckungssumme mitversichert. Eine Erhöhung dieser Deckungssumme ist unabhängig von der Summe für Personen- und Sachschäden individuell möglich. S.B. |