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In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Existenz bedrohende Risiken durch verschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme versichert.
Eine ausreichende Deckungssumme ist grundsätzlich wichtig. Auch bei Änderung oder Erweiterung Ihres Tätigkeitsbereiches ist die Deckungssumme entsprechend anzupassen. Für Personen- und Sachschäden können Sie unterschiedliche Deckungssummen vereinbaren; eine pauschale Deckungssumme ist auch möglich. Wählen Sie im Zweifel immer die höhere Deckungssumme. S.B. |