Im Notfall: Privatpatient

veröffentlicht am 15.03.2013

Um im Katastrophenfall als Kassenpatient die „Erste-Klasse-Medizin“ zu erhalten, können Sie eine neue Form der ambulanten Zusatzversicherung abschließen. Ab Eintritt einer schweren Erkrankung treten Sie dann gegenüber Ihrem Arzt als Privat patient auf. Abgerechnet wird über die gesetzliche Krankenkasse und über die private Zusatzversicherung.

 

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