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Riester auch für 400-€-Jobber Minijobber erwerben keine eigenen Rentenansprüche, obwohl Arbeitgeber eine Sozialversicherungspauschale zahlen. Sie können jedoch durch Zuzahlungen in Höhe von 4,9% auf das Einkommen eigene Rentenansprüche erwerben. Folge: Minijobber erhalten ebenfalls Anspruch auf die staatliche Förderung zur Riester-Rente. | Ist der Ehepartner selbstständig, kann er dadurch auch eine Riester-Förderung erhalten. Interessant ist in diesem Fall auch der mögliche zusätzliche Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG – 2008 beträgt er immerhin bis zu 2.100 €. |