Rechtssicherheit
Der eigene Wille zählt
veröffentlicht am 16.09.2013
Um Ihre Zukunft selbst zu gestalten, auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in
der Lage sind, ist es notwendig, frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen
zu schaffen.
PatientenVerfügung
Durch eine Patienten-Verfügung können
Sie festlegen, welche medizinischen
Maßnahmen Sie bei gewissen Krankheitszuständen
wünschen oder nicht. Sie
regeln damit nicht, wer Entscheidungen
für Sie treffen soll. VorsorgeVollmacht
Über eine Vorsorge-Vollmacht können Sie
festlegen, dass eine bestimmte Person
einzelne oder alle Angelegenheiten für
Sie wahrnehmen kann, falls Sie geschäfts-,
handlungs- oder einwilligungsunfähig
sind. Dazu zählen ärztliche
und pflegerische Maßnahmen, Unterbringungs-
sowie Versicherungsangelegenheiten,
Vermögensfragen sowie
betriebliche Aspekte bei Selbstständigkeit.
In die Vorsorge-Vollmacht gehört
auch eine BetreuungsVerfügung.
Damit
legen Sie fest, wer vom Gericht als
Betreuer bestellt werden soll, falls dieses
erforderlich wird. | Eine Betreuungs-Verfügung
kann auch separat verfasst
werden. Die Vollmachten sollten vom
Notar beurkundet und beim Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
hinterlegt werden. |
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