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Wichtig: neue Regelungen des VVG Für Vermieter und Arbeitgeber wichtig: Die für den Regress bedeutende Vorschrift wurde im Gesetz neu geregelt. Der neue § 86 (2) VVG begründet darin eine sehr weitgehende neue Verpflichtung des Versicherungsnehmers. So ist dieser angehalten, der drohenden Verjährung eines Ersatzanspruches durch geeignete Maßnahmen, z.B. | durch eine Klage, entgegenzuwirken. Ein Verstoß kann im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten! Die neue Regelung hat eine besondere Bedeutung bei kurzen Verjährungsfristen, wie im Miet- und Arbeitsrecht! |