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Vorsicht bei Versichererwechsel Bisher war üblich, dass Haftpflicht- und Sachversicherungen laut Vertrag mittags um 12:00 Uhr begannen und endeten. Im neuen § 10 VVG wurde das nun anders geregelt. Die Versicherung beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. | Also Vorsicht, damit beim Versichererwechsel keine zeitliche Lücke im Versicherungsschutz entsteht! |