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Im Jahr 2013 wurde der Einbau von Rauchmeldern auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht.
In bestehenden Wohnungen müssen Rauchmelder nachgerüstet werden. Für diese drei Bundesländer gelten folgende Fristen: Baden-Württemberg bis zum 31.12.2014, Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2016 und Bayern bis zum 31.12.2017. Keine Rauchmelderpflicht gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen. | Weitere Informationen: Aktuelles Urteil |