BFA-Clearingstelle

veröffentlicht am 15.03.2005

BFA-Clearingstelle
Auch für im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsverträgen ab dem 01.01.2005 besteht wie bei geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern die Möglichkeit der Prüfung auf Sozialversicherungspflicht. Ältere Arbeitsverträge sind nicht betroffen. Hier besteht aber die Gefahr, im Falle einer Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und bei Arbeitslosigkeit trotz Beitragszahlung leer auszugehen, wenn die „Unternehmereigenschaft“ durch betriebliche Darlehen, Firmenwagen, Gesellschaftsanteile nachgewiesen werden kann. Ausgenommen sind Rentenanwartschaften bei der gesetzlichen Rente. Lassen Sie deshalb Ihren Versorgungsanspruch vorsorglich prüfen.

S.B.

 

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