Kfz-Schlüssel und Leichtsinn Ein PKW-Fahrer ließ beim Sortieren der Ladung über die Heckklappe seinen Kfz-Schlüssel in der Zündung stecken. Ein Dieb stieg ein, fuhr davon und verursachte auf der Flucht einen schweren Verkehrsunfall. Für den gesamten Schaden muss der leichtsinnige Fahrer, bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen. Den Versicherungsnehmer trifft damit der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes. (OLG Jena Az.DAR 04,144). |