Kfz-Schlüssel und Leichtsinn

veröffentlicht am 15.03.2005

Kfz-Schlüssel und Leichtsinn
Ein PKW-Fahrer ließ beim Sortieren der Ladung über die Heckklappe seinen Kfz-Schlüssel in der Zündung stecken. Ein Dieb stieg ein, fuhr davon und verursachte auf der Flucht einen schweren Verkehrsunfall. Für den gesamten Schaden muss der leichtsinnige Fahrer, bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen. Den Versicherungsnehmer trifft damit der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
(OLG Jena Az.DAR 04,144).

 

zurück zur Übersicht