|
|
Aktuelle Altersrenten, sowie Renten, die im Jahr 2005 zum ersten Mal gezahlt werden, erhalten einen Besteuerungsanteil von 50%.
Beispiel:
Dieses gilt auch für Bezieher einer privaten Rente nach der "Basisversorgung" aus der 1. Schicht. Der persönliche Rentenfreibetrag (im Beispiel EUR 6.000) bleibt zeitlebens konstant. Rentenerhöhungen werden zu 100% steuerpflichtig. Das zu versteuernde Einkommen ändert sich:
Der Besteuerungsanteil steigt für Neurentner um jährlich 2%, ab 2021 um 1%. J.E. |