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Lebensversicherung – Verträge steuerlich richtig gestalten Bei der Wahl des Versicherungsnehmers sollte durchaus auch der steuerliche Aspekt beachtet werden. Kapitalauszahlungen von Lebensversicherungen sind für den Begünstigten grundsätzlich steuerpflichtig. Je nach Steuerklasse und den damit verbundenen Freibeträgen partizipiert der Fiskus durch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer. | Bestreitet hingegen der Versicherungsnehmer die Beiträge zur Lebensversicherung aus seinem eigenen Vermögen und ist er auch gleichzeitig Bezugsberechtigte(r), dann geht der Fiskus leer aus. |