|
|
Seit dem 1.01.2005 sprechen wir nur noch vom 3-Schichten-Modell. Über die 1. Schicht bietet sich ein interessanter neuer Weg in die Altersvorsorge an.
Das Alterseinkünftegesetz beschreibt die drei Wege zur Altersvorsorge:
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft erstellte eine fiktive Berechnung: Ein 45-jähriger Selbständiger, der von 2005 bis 2024 seine Basisrente mit jährlich 10.000 bedient, verbucht eine Steuerersparnis von rd.54.000 . | Die Rente kann rund 1.622 monatlich betragen. Statistisch erlebt der Mann seinen 92.Geburtstag! Bei Arbeitnehmern ist die Steuerersparnis eingeschränkt, da der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Die Basisrente folgt streng der gesetzlichen Rente. Sie kann weder vererbt, beliehen noch kapitalisiert werden. Mit einer zusätzlichen Risikoversicherung ist die Quasivererbung jedoch darstellbar. Ebenso wie die gesetzliche Rente, die betriebliche Rente, so ist auch die Basisrente im Alter zu versteuern. Die volle Besteuerung tritt im Jahre 2040 ein. Versäumen Sie es nicht, sich über die Basisrente den neuen attraktiven Weg für Ihre Altersvorsorge beraten zu lassen! J.E. |