Hausverkauf

veröffentlicht am 15.09.2006

Hausverkauf

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, tritt der Käufer an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten einer Gebäudeversicherung ein. Meistens ist der Beitrag für ein ganzes Versicherungsjahr bezahlt. Als Verkäufer erhalten Sie von der Versicherung keine Prämie zurück, wenn der Verkaufstermin in das laufende Versicherungsjahr fällt.

Eine eventuelle Rückzahlung des anteiligen Beitrages ab dem Verkaufszeitpunkt sollten Sie daher mit dem Käufer vertraglich regeln, wenn Sie nicht leer ausgehen wollen.

 

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