Winterausrüstung Ihres Kfz

veröffentlicht am 15.09.2006

Winterausrüstung Ihres Kfz

Zum 01.05.2006 ist der Bußgeldkatalog verschärft worden. Ab diesem Zeitpunkt muss bei Kfz die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das heißt konkret: Im Winter dürfen Sie bei schnee- und eisbedeckten Straßen nur noch mit geeigneten Reifen fahren.

Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden. Bei Verstoß kostet dies 20 € , bei Behinderung 40 € sowie einen Punkt in Flensburg.

 

zurück zur Übersicht