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Winterausrüstung Ihres Kfz Zum 01.05.2006 ist der Bußgeldkatalog verschärft worden. Ab diesem Zeitpunkt muss bei Kfz die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das heißt konkret: Im Winter dürfen Sie bei schnee- und eisbedeckten Straßen nur noch mit geeigneten Reifen fahren. | Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden. Bei Verstoß kostet dies 20 € , bei Behinderung 40 € sowie einen Punkt in Flensburg. |