|
|
Neue Rechtslage für Gabelstapler Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 hat sich auch das Pflichtversicherungsgesetz geändert. Die Gesetzesänderungen haben Folgen bei der Mitversicherung von Hub- und Gabelstaplern in der Betriebshaftpflichtversicherung. | Gabelstapler gelten nun bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht mehr als versicherungspflichtig. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Deckung überprüfen! |