Neu – seit 1. Januar 2015
Pflegestärkungsgesetz
veröffentlicht am 16.03.2015
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden geringfügig
angepasst. Von einem ausreichenden Versicherungsschutz kann aber auch
zukünftig nicht gesprochen werden.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen
werden, wenn Angehörige die
Pflege übernehmen. Je nach Pflege stufe
wurden die Leistungen um zwischen
3 Euro (auf 123 Euro – Pflegestufe 0 mit
Demenz) und 28 Euro (auf 728 Euro –
Pflege stufe III mit Demenz) erhöht. Häusliche Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen können für die
Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst
eingesetzt werden. Je nach
Pflegestufe wurden die Leistungen um
zwischen 6 Euro (auf 231 Euro – Pflegestufe
0 mit Demenz) und 62 Euro (auf 1.612 Euro – Pflegestufe III
mit Demenz) erhöht. Die
neue maximale Leistung für
Härtefälle mit Demenz beträgt
nun 1.995 Euro. | Vollstationäre Pflege
Je nach Pflegestufe wurden
die Leistungen um zwischen
41 Euro (auf 1.064 Euro –
Pflegestufe I) und 62 Euro (auf 1.612
Euro – Pflegestufe III mit Demenz) erhöht.
Die neue maximale Leistung für Härtefälle
mit Demenz beträgt nun 1.995 Euro. Auf der Seite www.pflegeberatung.de
hat der Verband der privaten Krankenver
sicherer folgendes Kostenbeispiel
veröffentlicht: Rudi W. (82), Pflegestufe II,
erhält aus der Pflegeversicherung 1.330
Euro bei monatlichen Pflegeheimkosten
von 3.500 Euro. Das Beispiel macht
deutlich: Wer sein Vermögen oder die
eigenen Kinder vor den Kosten schützen
möchte, sollte rechtzeitig mit einer
Pflegezusatzversicherung vorsorgen. |
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