Wer als Grundstückseigentümer oder
Mieter einen Winterdienst beauftragt, um
auf öffentlichem Grund seinen gesetzlichen
Reinigungs- und Schneeräumpflichten
nachzukommen, kann die
Kosten über haushaltsnahe Dienstleistungen
nach § 35a EStG absetzen.
Bundesfinanzhof vom 20.03.2014,
Az. VI R 55/12