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Mit dieser Frage hatte sich das OLG Karlsruhe zu beschäftigen. In einem aktuellen Urteil (12 U 65/08) entschied das Gericht zu Gunsten eines Versicherungsnehmers. Danach ist der „OK“-Vermerk auf dem Sendebericht als Zugangsnachweis ausreichend. Tipp: Drucken Sie bei wichtigen Fax-Mitteilungen grundsätzlich einen Sendebericht aus und heften Sie ihn zum Vorgang ab. |