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Vorstände und Geschäftsführer sind arbeitsrechtlich Organe des Unternehmens. Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag greift deshalb eine private Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz nicht. Manager benötigen deshalb einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. |