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Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

veröffentlicht am 15.09.2015

Vorstände und Geschäftsführer sind arbeitsrechtlich Organe des Unternehmens. Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag greift deshalb eine private Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz nicht. Manager benötigen deshalb einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.

 

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