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Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ hat viel Gutes bewirkt: Der überwiegende Teil der Bundesländer hat bereits eine Rauchmelder-Gesetzgebung eingeführt.
Neben der Einbaupflicht bei Neu- und
Umbauten gibt es auch für bestehende
Wohnungen eine Verpflichtung, Rauchwarnmelder
nachzurüsten. Bestehende
Wohnungen müssen in Nordrhein-Westfalen
bis zum 31.12.2016 und in Bayern
bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern
ausgestattet werden. Weitere Informationen
finden Sie hier: |