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„Ich wohne zur Miete und habe die Glastür zum Wohnzimmer beschädigt. Kann ich diesen Schaden meiner Privathaftpflicht als Mietsachschaden einreichen?“ Leider nein. | In der Privathaftpflicht ist Glasbruch ausgeschlossen, da Sie als Mieter die Möglichkeit haben, diese Schäden über eine Glasbruchversicherung extra zu versichern. |