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Die Gefahr, Opfer einer Cyber-Attacke zu werden, besteht mehr denn je. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Haftung noch einmal verschärft worden.
Die heutigen Betriebsabläufe werden immer technischer und komplexer und dadurch werden die Unternehmen auch angreifbarer. Es muss also ein Umdenken bei der Risikobeurteilung stattfinden. Cyber-Kriminalität Datenschutz-Grundverordnung | Daher ist auch zu befürchten, dass mit den weitreichenden Folgen eines Datenschutzvergehens und der Unsicherheit eines betroffenen Unternehmens die Erpressung von Lösegeldern zunehmen wird. Fazit Als Geschäftsführer und Vorstand werden Sie mit einer leistungsstarken D&O-Versicherung vor den persönlichen Folgeschäden geschützt. Und mit einer umfassenden Strafrechtsschutzversicherung erhalten Sie juristische Unterstützung und können die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) minimieren. |