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Ein Achtjähriger wird von seinen Freunden angefeuert, sein Fahrrad auf dem Bürgersteig loszulassen. Er will testen, wie lange es führerlos weiterfährt. Es kommt, was kommen muss: Das Rad kollidiert mit einem Fahrzeug.
Der Bundesgerichtshof hat in einem konkreten Fall entschieden, dass der Autofahrer keinen Schadenersatz geltend machen kann (BGH, Az. VI ZR 42/07). Dem Urteil zufolge sind Kinder unter zehn Jahren damit überfordert, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen. | Sie können Entfernungen und Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer nicht richtig einschätzen und sich nicht entsprechend verhalten. Kinder sind oft zu keinem verkehrsgerechten Verhalten fähig. Das liegt an ihrem Bewegungs- und Erprobungsdrang, mangelnder Konzentrationsfähigkeit, ihrem gruppendynamischen Verhalten sowie ihrer Impulsivität, so der BGH. |