Rauchmelder-Pflicht in Deutschland

Rauchmelder sind Lebensretter!

veröffentlicht am 14.03.2010

Immer wieder kommt es zu tragischen Wohnungsbränden mit Toten und Schwerstverletzten. In neun Bundesländern sind daher Rauchmelder bereits per Gesetz zur Pflicht geworden.

Für die Installation und Wartung der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer oder Vermieter (Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern) eines Hauses oder einer Wohnung verantwortlich. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlich-behördlichen Auflagen kann im Schadensfall erhebliche Konsequenzen haben.

Wenn es zu einem Brand kommt und sich herausstellt, dass diese Vorschrift nicht eingehalten worden ist, ist die Gebäude- und Hausratversicherung wegen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. Auch die jährliche Prüfung der Melder ist unerlässlich.

Können Sie diese nicht nachweisen, handeln Sie grob fahrlässig.

Im Klartext: Sie erhalten im Schadensfall überhaupt kein Geld oder vielleicht nur einen Teil.

Die Nichteinhaltung landesrechtlicher Bauvorschriften kann im Schadensfall für den Gebäudeeigentümer darüber hinaus strafrechtliche Folgen haben. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Brandopfer oder Hinterbliebenen werden außerdem folgen.

Ausführliche Informationen, auch über die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, finden Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de.

 

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