Vorsorge

NEU: Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

veröffentlicht am 15.09.2020

Weil Selbstständige im Alter doppelt so häufig auf Hartz IV angewiesen sind wie Angestellte, sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass noch im Jahr 2020 Selbstständige in Deutschland gesetzlich zur Altersvorsorge verpflichtet werden.

Quelle: pixabay – pixabay.com

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen dann alle Selbstständigen und Freiberufler künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und einem Versorgungswerk (bei Ärtzen, Anwälten und Architekten) wählen.

Die Vorsorgeform muss insolvenzund pfändungssicher sein und eine lebenslange Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.

Dem Selbständigen stehen hierfür staatliche Förderungen in Form von hohen Steuerbegünstigungen zu.

Über die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten der gesetzlichen oder privaten Vorsorge, sollte sich jeder zeitnah beraten und informieren lassen, da auch diskutiert wird, die Verpflichtung zur Altersvorsorge rückwirkend zum 01.01.2020 greifen zu lassen. Verlieren Sie keine Zeit und fordern Sie noch in diesem Jahr eine Beratung an.

 

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