Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Instrument zur Mitarbeiterbindung und -findung
veröffentlicht am 17.03.2010
Auch in Zeiten einer schwachen Konjunktur muss sich der Unternehmer
fragen: Wie binde ich meine qualifizierten, zuverlässigen Mitarbeiter an mein
Unternehmen, wie finde ich solche?
Die Rechtslage
Arbeitnehmer haben seit 2002 den gesetzlichen
Anspruch, durch den Arbeitgeber über eine bAV informiert zu
werden. Arbeitnehmer können jährlich bis zu 2.640 Euro steuerfrei für ihre
Altersversorgung aufwenden. Für Arbeitnehmer
eigentlich ein Muss, um Altersarmut zu vermeiden. Die Ausgangslage
In Deutschland herrscht ein Mangel an
guten Arbeitskräften. Sie lockt und hält
man nicht nur durch gute Gehälter. Die
bAV ist ein Muss, als personalpolitischer
Anreiz ein Pflichtangebot. Vor allem größere Unternehmen unterstützen
ihre Beschäftigten beim Sparen
für die Altersvorsorge. | Damit genießen
diese Unternehmen Vorteile bei der
Personalfindung
und Personalbindung. Klein- und Mittelbetriebe unterliegen
häufig im Personalwettbewerb. Denn nur
ein sehr geringer Teil der Arbeitnehmer
hat tatsächlich Anwartschaften auf Leistungen
aus der betrieblichen Altersversorgung.
Der Nachholbedarf ist dort
besonders groß. Die Vorteile für Unternehmer
- Mitarbeiter motivieren; die Wertschätzung einer bAV steigt
- Qualifizierte Mitarbeiter finden und langfristig an das Unternehmen binden
- Fluktuationskosten senken; Kosten sparen für die Suche und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Lohnnebenkosten senken
Die Vorteile für Arbeitnehmer
- Steuern sparen
- Sozialversicherungsbeiträge sparen
- Altersvorsorge stärken
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