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Viele haben es schon erlebt: Sie wollen im Supermarkt an der Kasse zahlen, aber die Geldbörse ist weg.
Ein anderer Fall: Das Fahrrad bleibt angeschlossen nachts im Freien stehen. Am anderen Tag ist das Fahrrad verschwunden. Beide Fälle eint ein Schicksal: Viele Hausrat-Versicherer bezahlen in diesen Fällen nicht, weil solche Schäden im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. Bei der gestohlenen Geldbörse handelt es sich vermutlich um einen Trickdiebstahl, beim verschwundenen Fahrrad greift die Nachtzeitklausel. | Neue Hausrat-Policen erstatten jetzt in gewissen Grenzen auch diese Schäden. Informieren Sie sich. |