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In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind. Anmerkung: Hier hilft nur eine Vollkasko! Bundesgerichtshof (BGH) vom 24.11.2010, Az. IV ZR 248/08 |