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Ein Hausbesitzer baute in der Küche
etwa 50 cm unter einer Dachschräge
einen
Ofen ein. Das Eisenrohr vom Ofen
zum Schornstein verlegte er auch selbst.
Es kam zu einem erheblichen Brandschaden.
Der Versicherer lehnte wegen
grober Fahrlässigkeit ab, zu Recht, wie
das Gericht befand. |