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Seit 01.01.2005 profitieren jetzige und künftige Rentenbezieher von der geringeren Besteuerung des Ertragsanteils ihrer privaten Rente.
Neue Rentenversicherungen der Schicht 3 genießen während der Ansparphase, oder bei der Zahlung des Einmalbeitrages, zwar keinen Steuervorteil, dafür ist die Besteuerung der Renten äußerst gering. So muss z.B. ein 65 Jähriger Rentenbezieher nur noch 18% seiner lebenslangen Rente versteuern. Das Ergebnis: wegen geringer Steuerbelastung erhalten Sie eine hohe monatliche Liquidität im Rentenbezug. Beispiel: Bei Rentenbeginn in 2005 sind 50 % der lebenslangen Rente steuerfrei. Beispiel:
J.E. |