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Beschäftigte in Betrieben, in denen der
Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer
beschäftigt, sind von der Arbeitsleistung
vollständig oder teilweise freizustellen,
wenn sie einen pflegebedürftigen nahen
Angehörigen in häuslicher Umgebung
pflegen. Die Pflegezeit von höchstens
sechs Monaten kann nur in einem Stück
in Anspruch genommen werden. |